Blauer See

Die zwischenzeitlich eingetretene wirtschaftliche Selbstauflösung der sogenannten „Erlebniswelt Blauer See“ ist aus verwaltungstechnischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen. Gleichwohl besteht weiterhin erheblicher erinnerungskultureller Handlungsbedarf, um dieses stadtplanerische Lehrstück gescheiterter Großmannssucht für nachfolgende Generationen sichtbar zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund wird eine erinnerungspolitische Neuausrichtung um mindestens 540 Grad angeregt. Ziel ist die nachhaltige Einordnung des Geländes als Mahnmal kommunaler Fehlentwicklungen.
Zur zukunftsorientierten Flächennutzung wird die vollständige Trockenlegung des Sees sowie dessen Umwidmung in eine mehrgeschossige Tiefgarage vorgeschlagen. Die vorhandenen Strukturen der ehemaligen Kalksteinmine bieten hierfür hervorragende geologische Voraussetzungen und ermöglichen eine erhebliche Steigerung der Parkplatzdichte bei gleichzeitiger Eliminierung überflüssiger Gewässerflächen.

Finanzen und Wirtschaft

Die Stadt Ratingen verfolgt seit Jahrzehnten eine solide und verantwortungsbewusste Haushaltspolitik. Dieses Konzept gilt es konsequent zu überwinden.
Die von Bund und Land auferlegten Restriktionen hinsichtlich eines ausgeglichenen Haushalts stehen einer modernen Ausgabenpolitik entgegen und sind daher im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten großzügig zu ignorieren. Nur durch einen maximal verantwortungslosen Mitteleinsatz kann das volle wirtschaftliche Potenzial der Stadt entfaltet werden.
Das hierdurch induzierte Wachstum lokaler Unternehmen wird mittelbar zu steigenden Steuereinnahmen führen, welche wiederum zweckgebunden in gesellschaftlich relevante Förderprogramme investiert werden können. Hierzu zählen insbesondere die Einführung eines flächendeckenden Kneipengutscheinsystems, eine kommunale Bierpreisbremse sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der besäufnisrelevanten Lebensqualität der Ratinger Bevölkerung.
Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und Planetenebene zu prüfen.

Antifaschismus – Verwaltungskonzept zur Aufrechterhaltung demokratischer Mindeststandards

Als langjähriger Förderer der gemeinhin als „Antifa“ bezeichneten, wahlweise lose organisierten Bürgerinitiative oder internationalen Terrororganisation (je nach Fragesteller) sehe ich mich in der fortlaufenden Verpflichtung, sämtlichen Erscheinungsformen des Faschismus mit der gebotenen Verwaltungsstrenge entgegenzutreten.
Mit zunehmender Besorgnis ist festzustellen, dass rechtsextreme Positionen durch konservative und liberale Akteure immer häufiger einer gesellschaftlichen Normalisierung zugeführt werden. Die hierdurch entstehenden Abnutzungserscheinungen an der demokratischen Brandmauer sind geeignet, das politische Landschaftsbild nachhaltig zu beeinträchtigen.
Zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer demokratischer Verhältnisse wird daher die konsequente politische und gesellschaftliche Nichtkooperation mit der AfD als Regelverfahren empfohlen. Ergänzend sind sämtliche Maßnahmen der Distanzierung, Delegitimierung und öffentlichen Missbilligung rechtsextremer Positionen mit hoher Priorität umzusetzen. Von Formen der Verharmlosung oder Normalisierung ist im Interesse der demokratischen Betriebssicherheit ausdrücklich abzusehen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Einhaltung dieser Grundsätze regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls durch zusätzliche antifaschistische Bürokratie abzusichern.